Arbeitszeugnis Passau

Arbeitszeugnis Passau

 

Wird ein Arbeitsverhältnis in Passau beendet, dann hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Gemäß § 109 Abs. 1 GewO hat jeder Arbeitnehmer ein Anrecht darauf. Das Arbeitszeugnis muss in schriftlicher Form ausgestellt werden, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer in Passau kann nach seinem Ausscheiden von seinem ehemaligen Arbeitgeber mindestens ein einfaches Zeugnis verlangen. Dieses beinhaltet Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber in Passau zudem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Dieses enthält zusätzlich Angaben über die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Hat sich der Arbeitnehmer für ein einfaches Zeugnis entschieden, darf er später kein qualifiziertes Zeugnis mehr von seinem ehemaligen Arbeitgeber fordern. Ob Sie sich als Arbeitnehmer aus Passau für ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis entscheiden sollten, hängt zum Beispiel davon ab, wie die Bewertung durch Ihren Arbeitgeber ausfallen würde. Gerne beraten wir Sie individuell, für welchen Typ Sie sich entscheiden sollten.

Was ist beim Arbeitszeugnis in Passau zu beachten?
Wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstelle, ist dabei einiges zu beachten. Die Formulierungen sollten genau gewählt sein, was nicht immer ganz einfach ist. Wir verfügen über die nötige Erfahrung und das Know-how und wissen, wie ein Zeugnis für Arbeitnehmer aus Passau auszustellen ist, damit es genau das aussagt, was Sie über ihn sagen möchten. Haben Sie Fragen rund um das Arbeitszeugnis, sprechen Sie uns also bitte an. Wir sind auch ein kompetenter Ansprechpartner für Arbeitgeber aus Passau, wenn Sie beispielsweise wissen möchten, ob das Arbeitszeugnis, das Sie erhalten haben, von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber korrekt ausgestellt und formuliert wurde. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, damit wir Ihr Zeugnis prüfen können.