Abmahnung in Passau – Wir helfen Ihnen weiter
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer in Passau. Informieren Sie sich bei uns darüber, wann eine Abmahnung entbehrlich ist und wie Sie sich als Arbeitnehmer verhalten, wenn Sie in Passau von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt wurden.
Welche Gründe dürfen in einer Abmahnung angeführt werden?
Bei einer Abmahnung in Passau müssen Sie als Arbeitgeber bestimmte Gründe anführen, wenn Sie einen Mitarbeiter rechtswirksam abmahnen möchten. Verstößt Ihr Mitarbeiter z. B. gegen ein betriebliches Alkoholverbot, das Sie zur Sicherheit in Ihrem Betrieb eingeführt haben, liegt ein Abmahnungsgrund vor. Beachten Sie aber, dass Alkoholismus als Krankheit angesehen wird und Sie einen alkoholkranken Kollegen nicht abmahnen dürfen.
Weitere Abmahngründe sind Beleidigungen, vorsätzliche Beschädigungen oder Verstöße gegen die Compliance. Möchten Sie mehr erfahren, helfen wir Ihnen gerne weiter.
In welchen Fällen ist eine Abmahnung rechtsunwirksam?
Eine Abmahnung in Passau ist nur rechtswirksam, wenn aus dem Dokument alle erforderlichen Angaben hervorgehen. Hierzu zählt eine detaillierte Nennung des Verhaltens, das Ihr Vorgesetzte anmahnt und die Nennung der Vorschrift, gegen die Sie verstoßen haben. Weiter muss Ihr Arbeitgeber Sie zu einer Besserung Ihres Verhaltens in der Abmahnung auffordern und Konsequenzen androhen, wenn Sie wiederholt gegen eine Vorschrift aus dem Arbeitsvertrag verstoßen.
Fehlt eine Pflichtangabe, ist die Abmahnung in Passau unwirksam. Ihr Arbeitgeber kann sich nicht darauf berufen, wenn er Sie kündigen möchte.
Wurden Sie in Passau von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt, lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir prüfen die Rechtswirksamkeit des Dokuments und erläutern Ihnen, ob Sie gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Ihren Arbeitgeber in die Wege leiten sollten.