Urlaub – Anwaltliche Unterstützung bei unterschiedlichen Anspruchsauffassungen
Wie viel Urlaub steht Ihnen als Arbeitnehmer in Passau zu?
Die Auffassungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehen in diesem Bereich oftmals konträre Wege. Auch wenn der bezahlte Erholungsurlaub vom Gesetzgeber geregelt ist, gibt es nur eine Mindestangabe, die besagt, dass Ihr Arbeitgeber in Passau Sie an 24 Werktagen pro Jahr bezahlt freistellen muss. Eine Unterschreitung dieser Angabe wird vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Ein paar Tage mehr Urlaub hingegen sind Ihnen willkommen, doch von Ihrem Arbeitgeber nicht gewährt? Wenn Sie in Ihrem Betrieb in Passau vor Problemen mit dem Urlaub, der Urlaubszeit und der Urlaubstage stehen, sollten Sie nicht auf anwaltlichen Rat verzichten. Ich biete Ihnen in meiner Kanzlei in Passau und bundesweit eine kompetente Beratung zu Ihrem Anliegen. Ein Arbeitgeber ist dazu berechtigt, den Urlaub kurzfristig abzulehnen, wenn betriebsbedingte Gründe in Passau dafür sprechen. Doch sollte er Ihnen einen Alternativvorschlag zur Nachholung unterbreiten.
Besonders häufig sind Streitigkeiten um den Urlaub, wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Doch auch in diesem Fall ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen den anteiligen Jahresurlaub zu gewähren und zu bezahlen. Haben Sie Urlaub eingereicht und sind innerhalb der Urlaubszeit erkrankt? Das ist ein häufiger Grund, der Mandanten in meine Kanzlei in Passau führt. Wenn es um Ihren Urlaubsanspruch und damit um Ihre wohlverdiente Erholungsphase im Jahr geht, helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt in Passau gerne bei einer wirkungsvollen Anspruchsdurchsetzung.