Auf versierte Kanzlei für Versicherungsrecht zurückgreifen
Stolperstein im Versicherungsrecht – Vorvertragliche Anzeigepflicht
Leistungsablehnungen bei Personenversicherungen erfolgen hauptsächlich über die Schiene Verletzung der vorvertraglichen Anzeigenpflicht. Wenn Sie beispielsweise in Passau Leistungen aus einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung beziehen wollen, bedeutet das konkret: Wenn die Gesellschaft nach genauer Prüfung feststellt, dass Sie in Passau bei Vertragsabschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, lehnt sie die Leistung ab. Futsch sind alle eingezahlten Beiträge, denn sie kündigt den Vertrag. In diesem Fall wird der Fachanwalt für Versicherungsrecht in Passau aktiv. Er schaut, ob die Versicherung rechtens handelt, und wird Ihnen helfen, den Vertrag wiederherzustellen, um die zugesicherten Ansprüche zu erhalten.
Versicherungsrecht im Sachbereich
Doch nicht nur bei Personenversicherungen gibt es bisweilen Unstimmigkeiten in Sachen Entschädigung. Auch bei Sachversicherungen, wie der Hausrat- und Gebäudeversicherung, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Melden Sie in Passau einen Schaden, schaut der Versicherer nämlich gern zweimal hin. Zum Beispiel, ob Sie die Versicherungssumme richtig angegeben haben, oder es sich wirklich um ein versichertes Ereignis, wie Brand, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl u. Ä. handelt. Auch hier lohnt es sich, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate zu ziehen. In vielen Fällen kann er Sie nach Einzelfallprüfung vor wirtschaftlichen Schäden schützen. Entweder erstreitet er beim Gericht in Passau die volle Entschädigungssumme oder er einigt sich mit der betreffenden Gesellschaft auf einen Kompromiss und bewahrt Sie wenigstens vor einen finanziellen Totalverlust.